Berater-Versprechen schriftlich geben lassen
Es kam, wie es kommen musste: Das Unternehmen wurde insolvent, das Investment floppte, die Kundin klagte auf Schadenersatz. Der BGH gab ihr Im Grundsatz recht. Die Kapitalanlage war so gestaltet, dass der Berater nicht mit Gewissheit davon ausgehen konnte, dass die Kundin ihr investiertes Geld in vollem Umfang nach der vereinbarten Zeitspanne zurückerhalten würde. Ob die Kundin ihr Geld tatsächlich zurückerhält, muss nun das Berufungsgericht klären - hier stehen noch Zeugenaussagen aus.
Fazit: Wenn Ihnen ein Berater etwas "sicher" verspricht, geht er damit hoch ins Risiko. Zumal es unseriös ist, wenn er eine Anlage als "bombensicher" anpreist. Hier sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten.
Urteil: BGH 05.05.2022 Az. III ZR 327/20