Lebenshilfe für Kinder mit Handicap
Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder einmal erfolgreich durchs Leben gehen. Dafür investieren sie viel Energie, Zeit und Geld, um für ihre Nachkommen den Weg ins Leben bestmöglich zu bahnen. Doch manchmal legt das Schicksal ihnen Steine in den Weg.
Petra und Frank Argonus sind Mitte Vierzig und haben zwei Söhne. Einer der beiden leidet an einer unheilbaren Krankheit. Er kommt zwar gut durch das Leben und ist in der Schule erfolgreich. Aber seine Krankheit wirft ihn immer wieder in seiner Entwicklung zurück. Längere Krankenhausaufenthalte kommen hinzu.
Das Kind ist mittlerweile 15 Jahre alt und es ist unklar, ob es allein für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Das Unternehmerehepaar Argonus will deshalb in ihrer Vermögensplanung vorsorgen. Da sie die Weichen für einen finanziell gesicherten Ruhestand stellen wollen, möchten sie das Thema auch mit ihrem Berater besprechen. Im Beratungsgespräch wird schnell klar: Eine Lösung über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt nicht in Frage. Die Versicherungen werden bei diesem Krankheitsbild kein Angebot abgeben bzw. einen Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. Das ist tragisch, weil die gesetzliche Absicherung nur für das Existenzminimum reichen wird.
Schritte zu einem Versorgungswerk
Welche Alternativen gibt es? Eigenvorsorge. Dazu zählt der Aufbau eines eigenen „Versorgungswerkes" für den Sohn. Da die Unternehmer derzeit sehr gut verdienen, ist dies grundsätzlich möglich. Ihr Ziel muss es sein, ein Versorgungskapital anzusparen, das den Lebensunterhalt bis zum Lebensende des Sohns finanziert.
Der Wunsch der Eltern ist, dass ihr Sohn mindestens 2.000 Euro nach heutiger Kaufkraft erhält, falls er nicht arbeiten kann. Für seine Kalkulation nimmt der Finanzplaner an, dass der Versorgungsfall im 30. Lebensjahr des Sohns eintritt. Das ist zwar eine hypothetische Annahme, aber sie ermöglicht eine erste Orientierung. Danach haben die Eheleute noch 15 Jahre Zeit, um das nötige Kapital anzusparen. Das entspricht der verbleibenden Zeit bis zu ihrem Ruhestand.
Sollte der Versorgungsfall mit 30 Jahren eintreten, wird das Geld in eine Leibrentenversicherung gezahlt. Diese versorgt dann den Sohn bis zum Lebensende – unabhängig davon, ob die Eltern dann noch leben oder ihn aus anderen Gründen finanziell nicht mehr unterstützen können. Die Versicherungslösung ist aber nur ein „Rechenvehikel". Grundsätzlich könnte das Geld auch in einen Kapitalstock gelegt werden und nach und nach verbraucht werden. Diese Entscheidung muss aber erst im Versorgungsfall getroffen werden.
Wie viel Geld ist nun bis zum 30. Lebensjahr des Sohnes nötig? Die Anfangsrente muss bei einer Inflationsannahme von 2,5% jährlich 2.900 € betragen. Die Versicherungsanfrage bei einem guten deutschen Versicherer ergibt, dass 1.185.000 € eingezahlt werden müssen, um die Anfangsrente zu erreichen. Der Versicherer prognostiziert eine jährliche Rentensteigerung von 1,7%, dies entspräche nur einem teilweisen Inflationsausgleich. Diese Werte basieren auf dem heutigen Tarifwerk, können also schwanken. Es bleiben somit Unsicherheiten.
Vorsorge mit erheblichen finanziellen Aufwand verbunden
Das Versorgungswerk für ihren Sohn ist kein „Pappenstiel" – das ist dem Unternehmerpaar schnell klar. Es bedarf erheblicher finanzieller Anstrengungen. Entweder sie reservieren sofort einen Betrag von 690.000 €, der 5% Rendite vor Steuern und nach Kosten erwirtschaftet. Dieser würde dann in 15 Jahren den gewünschten Versorgungsbetrag liefern. Oder sie beginnen jetzt regelmäßig Geld bei Seite zu legen. Dann müssten sie monatlich 4.950 € auf ein Konto überweisen.
Nicht berücksichtigt ist allerdings der Fall, dass die Eheleute vorzeitig versterben. Dann wäre – Glück im Unglück – aus der Vermögensmasse genügend Geld vorhanden, um den Jungen gut zu versorgen. Aber auch diese Eventualität muss im Testament geregelt werden, damit es kein „böses" Blut zwischen den Söhnen gibt. Die Vorgehensweise wollen die Eltern auf einer „Familienkonferenz" klären und das Ergebnis notariell fixieren.
Bleibt noch die Frage offen, ob die Eltern den Kapitalstock in ihrem Namen oder auf den Namen des Sohnes aufbauen sollen. Aus steuerlichen Gründen macht die zweite Option Sinn, denn das Einkommen des Sohnes liegt deutlich unter dem Abgeltungssteuersatz für Kapitalanlagen. Aber: Sobald der Sohn 18 Jahre ist, könnte er über das Vermögen frei verfügen. Auch diese Frage muss die Familienkonferenz klären.