Beratungsprotokoll auf dem Prüfstand: Weniger Formalismus in Aussicht
Noch die Bundestagswahl 2017 abwarten - dann wird das Private-Banking-Geschäft mit weniger Formalismus beim Beratungsprotokoll auskommen.
Das standardisierte Beratungsprotokoll im Private Banking kommt nach der Bundestagswahl 2017 voraussichtlich auf den Prüfstand. Ebenso die Ankreuz-Bögen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, mit denen Kundenkenntnisse abgefragt werden. Das sagte uns der Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Klaus Müller, vergangene Woche auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB). „Ich hänge nicht am Beratungsprotokoll“, so Müller wörtlich. Die aufwändige und die Beratung oftmals störende Protokollierung von Kundenkenntnissen zu Anlageprodukten sei keine Antwort der Verbraucherschützer. „Sie kommt aus der Politik“, so Müller. Ihm sei bewusst, dass Kunden im Private Banking gewöhnlich andere Vorkenntnisse haben als Kunden im Massengeschäft der Banken (Retail) – und somit auch anders behandelt werden können, sagte er im Gespräch mit Fuchsbriefe. Inzwischen werde jedoch der Verbraucherschutz stark auf europäischer Ebene geregelt. Das müsse man berücksichtigen. Und vor dort komme „ganz viel Sicherheitsorientierung“. Doch, so Müller, müsse man aufpassen, dass unter einem Zuviel an Sicherheit nicht am Ende die Verbraucher leiden. Andererseits sei eine gewisse Vereinheitlichung auch wünschenswert. Müller stellt sich effizientere Verfahren vor. So könnten beispielsweise Standardinformationen zum Abruf bei einer staatlichen Stelle – vielleicht der Finanzaufsicht BaFin – vorgehalten werden. Überhaupt müssten mit dem vermehrten Aufkommen von digitalen Beratern (Robo-Advisor) viele Regelungen noch in die digitale Welt überführt werden.
Fazit: Möglich ist, dass künftig zwar Gesprächsprotokolle vorgeschrieben sind, aber nicht mehr in der Weise formalisiert wie bisher.