Strafzinsen für vermögende Privatanleger
Richten Sie sich ab sofort darauf ein, auch für Gelddepots Strafzinsen zahlen zu müssen. Zwar gibt es diese Form der Geldvernichtung für Großvermögen und institutionelle Kunden (Unternehmen) schon länger. Doch etliche Banken ziehen zum Jahresausklang die Reißleine, weil die sie die Kosten nicht mehr übernehmen wollen, die ihnen die EZB aufbürdet.
Die Geldhäuser müssen der Notenbank einen Strafzins von0,4% p.a. für Liquidität zahlen, die sie bei ihr parken. Rechnen Sie damit, dass Ihre Bank die bislang eingeräumten Freibeträge reduziert. Denn einerseits bunkern etliche Vermögende große Summen Liquidität auf ihren Konten. Auf der anderen Seite machen die Banken damit wenig Geschäft auf Seiten der Vermögensverwaltung.
Lieber Cash als Aktien
„Viele Vermögende wollen derzeit keine Aktien kaufen, sondern lieber Cash halten", sagt uns ein Banker. So hören wir von einer Bank aus dem Norden der Republik, dass der bisherige Freibetrag von 1 Mio. Euro für Privatkunden ab dem Jahreswechsel um die Hälfte auf 500.000 Euro reduziert wird. Für diese Summe von Cash-Reserven übernimmt die Bank weiterhin die Strafzinsen für die Kunden. Für darüber hinaus gehende Beträge werden dann „Konto- oder Depotführungsgebühren", ein Verwahrentgelt oder ähnliches berechnet.
Der Margendruck vieler Geldhäuser ist so groß, dass die Banken auch das Abwandern von Kunden in Kauf nehmen. „Es ist für uns inzwischen besser, wenn ein inaktiver Kunde Geld zu einer anderen Bank abzieht, als dass wir die Strafzinsen übernehmen", sagt ein Banker zu FUCHS.
Fazit:
Der Anlagenotstand für Vermögende nimmt zu. Einerseits steigt die reale Geldentwertung; andererseits geben die Banken den Strafzins immer häufiger weiter.