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FUCHS RICHTER Prüfinstanz leistet pro Bono fachliche Hilfe für die Helfenden

Die Stiftung Fliege sucht einen neuen Vermögensmanager

Thumb für Stiftungsvermögen 2024, © Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Eine Stiftung, die Menschen in Not hilft, will ihr Vermögen neu anlegen. Dazu sucht sie den passenden Vermögensverwalter und hat die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz gebeten, sie bei der Auswahl (pro Bono) zu unterstützen. Der neue VM muss mehr können, als Performance zu generieren. Stiftungsexpertise ist gefragt, die Fähigkeit, dauerhaft verlässliche ordentliche Erträge zu erwirtschaften, er soll das Depot nachhaltig ausrichten und natürlich ein interessantes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Im Sommer 2023 trat die Stiftung Fliege an die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz heran mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Vermögensverwalter für das zu diesem Zeitpunkt 2,5 Mio. Euro betragende, liquide Stiftungsvermögen. 1,75 Mio. waren in Wertpapieren angelegt, hinzu kamen 750.000 EUR Liquidität. Im Laufe des Jahres 2024 wird das Anlagevolumen um weitere 500.000 EUR auf 3 Mio. Euro aufgestockt.

Die Stiftung hatte sich bereits einige grundlegende Gedanken gemacht, wie das Vermögen künftig verwaltet werden sollte. Damit war das Anforderungsprofil an den künftigen Vermögensverwalter gesetzt.

Was sollte dieser beachten?

Bei einer Neustrukturierung können die vorhandenen Wertpapiere im Depot verbleiben, aber auch veräußert werden. Es war zwar nicht zwingend vorgegeben, aber einige Bemerkungen zum bestehenden Depot, das der Ausschreibung beigefügt wurde, sowie eine Begründung für die beabsichtigen Änderungen, bot sich an.

Gemeinsam mit dem neuen Vermögensverwalter will die Stiftung „eine moderne Anlagerichtlinie“ erarbeiten. Darin sollen auch Aspekte der Nachhaltigkeit einfließen. Auch dies sind wichtige „Fingerzeige“ für eine aufmerksam lesenden Vermögensverwalter, der sich um das Mandat bewirbt.

Für die Bewerbung um das Mandat erbat die Stiftung Fliege konkret folgende Angaben:

  • Der Vermögensmanager sollte seine Erfahrungen im Vermögensmanagement für Stiftungen und andere gemeinnützige Investoren darlegen.
  • Der Anbieter war gehalten, einen konkreten Anlagevorschlag, welcher Vermögensverluste der Stiftung begrenzt und die Vorgaben der staatlichen Stiftungsaufsicht in Bayern zur Verwaltung des Stiftungsvermögens einhält, vorzulegen.
  • Dieser sollte geeignet sein, das Stiftungsvermögens auf eine mittlere Anlagedauer von 5 Jahren real – also nach Abzug der (angenommenen) Inflationsrate zu erhalten. Eine entsprechende Rotationsannahme musste also getroffen werden, um aufzuzeigen, dass der Vorschlag dazu in der Lage ist.
  • Die Stiftung möchte ein Portfolio mit bis zu 40% Aktien und bis zu 60% festverzinslichen Wertpapieren.
  • Wichtig ist der Stiftung dabei, dass nur in Anlagevehikel investiert wird, die für die Stiftung verständlich sind.
  • Außerdem soll das Portfolio mindestens 60.000 EUR p.a. an ordentlichen Erträgen ermöglichen, die dann jährlich entnommen werden können.
  • Die Stiftung wünscht sich zugleich eine Simulation der Wertentwicklung des Anlagevorschlages in Verbindung mit einem geeigneten Benchmark-Vorschlag für den Zeitraum 2018 bis zum Ausschreibungstermin im Herbst 2023 unter Angabe von Sharpe-Ratio und Alphafaktor.
  • Auch soll der Vermögensverwalter darlegen, wie er Risiken managt.
  • Die detaillierte Darstellung der Vergütung und Gesamtkostenquote (inkl. der jeweiligen Fondskosten) unter Auskehrung eventuell dem Verwalter zufließender Vergütungen sollte das Angebot abrunden. Ein erfolgsabhängiges Bezahlmodell ist ausdrücklich nicht erwünscht.

Stresstest zur Abrundung

Darüber hinaus sind weitere „Extras“ im Anlagekonzept vorstellbar: Etwa ein Stresstest für das vorgeschlagene Portfolio, die Angabe der Renditeerwartung für die einzelnen Anlageklassen und natürlich ist es angebracht, das Angebot in einer laienverständlichen Sprache abzufassen, denn es ist davon auszugehen, dass es sich beim Stiftungsvorstand um Menschen handelt, die keine tiefergehenden Anlagekenntnisse haben.

Ein unkommentiertes Auslassen einzelner Punkte brachte einen Anbieter gegenüber der Konkurrenz in Rückstand. Ein individuell auf die Stiftung zugeschnittenes Portfolio bei einem konkurrenzfähigen Kostenangebot stach ein standardisiertes Produkt in der Regel aus.

Fazit: Für die Qualifikation zur Endauswahl war es wichtig, auf die Anforderungen der Stiftung in der gebotenen Ausführlichkeit einzugehen. Eine qualifizierte Behandlung der genannten Aspekte war eine wichtige Voraussetzung, um im Wettbewerb mitzuhalten. Welcher Anbieter dies vortrefflich gelistet hat – und welcher nicht – zeigen wir auf den Folgeseiten auf.

Lesen Sie weitere Berichte in den Rating-News der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz zum Stiftungsmanagement.

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