M.M. Warburg: Cum-Ex-Mitarbeiter bleiben vorerst an Bord
Die personellen Konsequenzen daraus habe man in Hamburg jedoch noch nicht gezogen. Zwar könne der dringende Verdacht einer Steuerhinterziehung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Wenn die Geschäftsleitung allerdings selbst Kenntnis von den illegalen Tätigkeiten hatte, sei es schwieriger, die Mitarbeiter loszuwerden.