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Mit ETFs verknüpft sich ein heikles Stimmrecht

Börsen-Macht ohne Mandat

ETFs werden immer beliebter. Damit steigt aber auch die Macht, der sie auflegenden Fondsgesellschaften. Im Zeitalter der Digitalisierung sollten Macht und Mandat wieder enger verknüpft werden.

ETFs verstärken ein problematisches Phänomen, das es seit dem Siegeszug der Investmentfonds gibt. Die indexbasierten Fonds reißen die Kluft zwischen Eigentümerschaft und ausgeübtem Einfluss auf Aktienunternehmen immer weiter auseinander. Wie bei den aktiven Fonds schaltet sich die Kapitalanlagegesellschaft zwischen den Eigentümer einer Aktie und das jeweilige Unternehmen. Und vertritt die Geldgeber auch – ohne eigentlichen Auftrag – auf Hauptversammlungen.

„Teilweise geht von den passiven Investoren ein gewaltiger Einfluss aus". Das vermerkt Kai Lehmann vom Flossbach von Storch Research Institut. Diesen Einfluss könnten sich diese Investoren dann für ihre aktiven Fonds zunutze machen. Lehmann hält dies für „bedenklich".

Der Anteil an indexbasiertem Geld im Leitindex DAX liegt bei 25,0%. The Vanguard Group war 2017 der größte Einzelinvestor (investiertes Vermögen 28,8 Mrd. USD) mit einem Anteil von 4,0% am institutionellen Streubesitz. Das hat Ipreo, ein Finanzdienstleister, der Investmentbanken Software, Daten und Analysen zur Verfügung stellt, zusammen mit DIRK - Deutscher Investor Relations Verband, recherchiert.

Fonds- und ETF-Käufer geben Verantwortung und Kontrolle komplett aus der Hand

Der Unterschied zur klassischen Vermögensverwaltung ist augenfällig. Während ein Vermögensverwalter Wertpapiere in das Depot des Kunden bucht – der Kapitaleigentümer ist also auch der Aktionär –, bucht die Fondsgesellschaft ins eigene Depot. Der Kapitalgeber kauft nur einen Fondsanteil und ist selbst nicht stimmberechtigt. Damit gibt der Fonds- und ETF-Käufer auch die Verantwortung an der Unternehmensausrichtung, beim Fondsgesellschafter ab. Die Kapitalanalagegesellschaften (wie Blackrock, Vanguard, Deutsche Asset Management, Amundi etc.) gewinnen eine immense Macht, ohne eigenes Kapital einzusetzen und ohne – anders als bei der Stimmrechtsvertretung für Einzelaktien – dafür mandatiert worden zu sein.

Der BVI hält eine andere Regelung aus rechtlichen und organisatorischen Gründen kaum für möglich. Ebenso die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW). „Nähmen die Fondsgesellschaften das Stimmrecht nicht wahr, würden sie für eine Art Machtvakuum sorgen. Und auch dafür, dass auf Hauptversammlungen Mehrheiten zustande kommen können, die eigentlich gar keine sind – weil die Mehrheit der Anteile oftmals nicht vertreten wird", heißt es aus dem DSW.

Das Aktienrecht wurde zu analogen Zeiten gemacht. Heute sind Online-Übertragungen von Hauptversammlungen und auch Online-Abstimmungen kein Problem. Im Zeitalter von sekundenschnellen Wertpapierkäufen, die auf Algorithmen beruhen, sollte auch die Zuteilung von Stimmrechten an die Inhaber von Fondsanteilen möglich sein. Das Bewusstsein, Miteigentümer an einem Unternehmen zu sein, könnte dann auch die Aktienkultur hierzulande befördern.

Fazit: Es ist an der Zeit, die Vertretungsberechtigung der eigentlichen Aktionäre durch Fonds (inkl. ETF) zu überdenken.

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