Mitarbeiterpostfach nicht für Entgeltabrechnung nutzen
Mitarbeiter können ihre monatliche Entgeltabrechnung auch dann in Papierform vom Arbeitgeber verlangen, wenn der Betrieb für jeden Beschäftigten ein digitales Mitarbeiterpostfach eingerichtet hat. Die elektronische Entgeltabrechnung darf nur dann verbindlich genutzt werden, wenn der Mitarbeiter dem ausdrücklich zugestimmt hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Betriebsrat und der Geschäftsleitung des klagenden Unternehmens konnte das Einzelvotum nicht ersetzen. Es bestehe „kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Art und Weise der Erteilung der Entgeltabrechnung“, so das LAG. Das Mitbestimmungsrecht für Zeit, Ort und Auszahlung der Arbeitsentgelte gelte nicht für die Form der Entgeltabrechnung.
Fazit: Das Bundesarbeitsgericht muss jetzt im Revisionsverfahren entscheiden, ob die Position des LAG haltbar ist.
Urteil: LAG Niedersachsen vom 16.1.2024, Az.: 3 Ca 163/23