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Gebühren im Private Banking bleiben moderat

Drei Viertel der Banken sind weiter provisionsabhängig

Die Anlage-Regulierungsrichtlinie MiFID II hat die Banken mit hohem Mehraufwand belastet. Dennoch zeigt sich das bisher kaum in den Gebühren. Dies ergibt sich aus der Analyse der Standardkonditionen im Private Banking im deutschsprachigen Raum durch die FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ.

Auch im Konditionenbereich macht sich die Regulierung bemerkbar. Seit Jahresanfang 2018 sind Vermögensverwalter verpflichtet, erhaltene Provisionen an die Kunden auszuschütten. Dieses „Zubrot" machte für manches Haus bis zu 0,3% Ertrag aus, die im offiziellen Gebührenausweis nicht auftauchten.

Viele Anbieter haben schon in der Vergangenheit ihr Gebührentableau angepasst. Andere sind jetzt nachgezogen. Doch obwohl die Branche versucht, den Margenverlust durch moderate Anhebungen aufzufangen, geht das mittlere Gebührenniveau leicht zurück, im Schnitt um 10 Basispunkte (0,1%-Punkt). Maßen wir im vergangene Jahr im Median noch 1,2% zzgl. MwSt. für Depots mit Anlagevolumina bis zu 1,1 Millionen Euro und einer ausgewogenen Struktur aus Aktien und Anleihen, sind es in diesem Jahr nur noch 1,1% + MwSt.

von 0,70% all-in-fee p.a. bis zu 1,57% 

Die Standardkonditionen reichen von 0,70% bis zu 1,57% zzgl. MwSt. Der Median liegt allerdings bei moderaten 1,10%. Bei Anlagevolumina bis zu 3,1 Mio. sinkt der Median auf 1,05%, bei 5,1 Mio. Euro noch deutlicher auf 0,9% jeweils plus MwSt. Die niedrigste Gebühr sinkt jeweils auf 0,65% bzw. 0,50% vom Anlagevolumen. Im Schnitt günstiger kommt der Anleger dabei in Österreich weg.

Die Standortkosten erlauben es offenbar, im länderübergreifenden Vergleich bei den Gebühren Abstriche zu machen. Das macht den Standort unter dem Gesichtspunkt Preis-Leistungs-Verhältnis auch für deutsche Kunden umso attraktiver. Vergleichsweise teuer dagegen die Banken in der Schweiz und Liechtenstein, die das obere Gebührensegment bilden.

Kickbacks bei Beratungsmandaten weiter teilweise von Banken vereinnahmt

Bei Beratungsmandaten behalten viele Häuser die Zusatzgebühr weiterhin ein. Ein Drittel der Anbieter (14) beschränkt die Ausschüttung von Provisionen auf die diskretionäre, von der Bank ohne Rücksprache mit dem Kunden durchgeführte Vermögensverwaltung.

Fazit:

Der Wettbewerb lässt es kaum zu, die Gebühren anzuheben. Zumal bei Konditionenverhandlungen meist noch ein Schnaps für den Kunden drin ist.

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