Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte
Unternehmen, die IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen wollen, können auf die Hilfe der Arbeitsagenturen setzen. Die machen zwei Angebote. Neben dem Arbeitgeber-Service in jedem der 150 Arbeitsagenturen kümmert sich die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn um die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.
Interessierte Firmen können sich beim Arbeitgeber-Service melden. Dort signalisieren sie, dass sie IT-Bewerber aus einem nicht EU-Land (z.B. Indien, Vietnam, Russland etc.) einstellen wollen. Um Kandidaten zu finden, ist es ratsam, durch die Bewerberbörse der Agentur zu stöbern. In der finden Firmen auch diejenigen ausländischen IT-ler, die durch die ZAV nach Deutschland vermittelt werden.
Agentur mit Webseite Make-it-in-Germany
Eine weitere Möglichkeit ist, mithilfe der Arbeitsagentur ein Stellenangebot für potenzielle Bewerber im Ausland zu formulieren. Das wird auf Webseite Make-it-in-Germany, dem Portal der Bundesagentur für Fachkräfte aus dem Ausland, veröffentlicht. Es bietet seine Informationen in vier Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Das ist durchaus erfolgversprechend: Im Jahr 2023 vermittelten die Arbeitsagenturen rund 28.000 IT-ler aus Indien an deutsche Firmen.
Visum ist die Voraussetzung für Zuwanderung
Die Arbeitsämter informieren und helfen auch beim Thema Visum. Sie geben Infos darüber, wie der Antrag auf ein Visum funktioniert. Zudem wissen sie, wie lange das Visum gültig ist und wie lange es dauert, bis die Arbeitskräfte in der Firma tätig werden können.
Im Durchschnitt müssen Firmen mit einer Bearbeitungszeit für Visa von drei Monaten ausgehen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei seiner zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. In der Regel bekommt dann der Bewerber nach drei Wochen einen Termin in der zuständigen Botschaft. In diesem Fall entstehen aber dem Betrieb Kosten für das Visum 411 Euro.
Erst das Visum, dann der Aufenthaltstitel
Das Visum hat eine Laufzeit von sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss sich der ausländische Beschäftigte bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und einen Aufenthaltstitel beantragen. Wird dem Aufenthalt zugestimmt, dann ist der Titel vier Jahre gültig. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist es möglich, ihn zu verlängern.
Fazit: Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit kann bei der Suche von IT-lern außerhalb der EU-Staaten helfen.
Hinweis: Welche Vermittlungsangebote die Außenhandelskammern und auch spezialisierte Headhunter machen, lesen Sie in den folgenden Ausgaben.