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Bankhaus von der Heydt | TOPs 2016 - Beratungsgespräch

Weniger Standard, bitte

Die Qualifizierungsampel schaltet auf Rot.
Opportunitäten statt Standardberatung erwartet wohl jeder Kunde vom Besuch eines Vermögensberaters. Von der Heydt verspricht dies explizit.
„Herkömmliche Banken haben eine Aufgabe. Wir haben eine Verpflichtung.“ Ein starker Auftakt. Und so geht es weiter: „Sie werden sehr schnell feststellen, dass Sie es mit keiner gewöhnlichen Bank zu tun haben. Als kleines, feines Haus von Spezialisten verfolgen wir unsere Werte mit unbedingter Konsequenz, unsere Unabhängigkeit und unser unternehmerisches Handeln sind für uns Grundprinzipien. Nur so können wir ein Versprechen einlösen, das wir all unseren Kunden geben: Es gibt nur eines, dem wir uns täglich neu verpflichtet fühlen – Ihren Interessen.“ Das kann alles bedeuten. Und nichts. Wir wollen konkret erfahren, wie man sich uns und unserem Anliegen bei von der Heydt widmet, was „Weniger Standard – mehr Opportunitäten“ in der Praxis bedeutet. Bei einer Bank, bei der nur 25 Kunden durchschnittlich auf einen Berater kommen. Die Kunden ab 1 Mio. Euro Anlagevermögen betreut, aber großzügig mit der Einstiegsgrenze ist, wenn sie Potenzial sieht.

Der Kunde und sein Anliegen

Die Testkunden der Private Banking Prüfinstanz sind vermögend und Multimillionäre. Aber sie bringen zunächst nur eine halbe Million zur Anlage mit. Ihr persönlicher Hintergrund ist sehr unterschiedlich. Gemein ist ihnen jedoch, dass sie für ein jüngeres Familienmitglied in der nächsten Generation mal Sohn oder Tochter, mal Nichte oder Neffe die Zukunft finanziell absichern wollen. Hier geht es zur ausführlichen Schilderung des Testfalls.

Das Beratungserlebnis

Unser erstes Gespräch, das wir mit einem Mitarbeiter des kleinen Bankhauses führen, dauert 10 Minuten. Wir haben Zeit, unser Anliegen zu skizzieren, vereinbaren einen Termin und erhalten schließlich per Mail die Bestätigung sowie eine Anfahrskizze. That’s it. Der schöne, sanierte Altbau mit Blick auf den Landtag erzeugt schon Weitem die Aufmerksamkeit des Besuchers. Wir werden ins geschmackvoll eingerichtete Beratungszimmer geführt, äußern unseren Getränkewunsch und unmittelbar danach betreten unsere beiden Berater den Raum. Sie stellen sich kurz vor, erläutern uns dann Geschichte und Besonderheiten der Privatbank, die im Eigentum von zwei Anteilseignern ist. Sie verfolge einen unternehmerischen Ansatz gepaart mit einer „sehr persönlichen“ Betreuung. Die Gesellschafter der Bank sind an allen Club Deals, zu welchen sie ihre Kunden einladen, ebenfalls mit eigenem Vermögen beteiligt. Das Dienstleistungsspektrum umfasst das Vermögensmanagement mit klarem Schwerpunkt auf risikoadjustierten Investmentstrategien, exklusive Immobilieninvestments und Club Deals zur Vermittlung von Eigenkapital, die Beratung und Gestaltung bei Nachfolgeplanungen oder Stiftungsgründungen bis hin zu innovativen Anlagelösungen zur Optimierung von persönlichen Sondersituationen sowie die Verbriefung von Vermögenswerten über die bankeigene KAG in Luxemburg, erfahren wir. Die Bank verwaltet im Frühjahr 2015 insgesamt 528 Mio. Euro an Kundengeldern. Der weit überwiegende Teil der Kunden hat eine Vermögensgröße von einer bis 2,5 Mio. Euro im Bankhaus angelegt. Nun ist der Punkt gekommen, an dem unser Anliegen in den Blick kommen sollte. Doch bevor eine Beratung erfolgen kann, müsse unser Anlegerprofil genauestens geklärt werden, erfahren wir. Paragraf 31 Wertpapierhandelsgesetz schreibe vor, von einem Kunden alle Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen einzuholen und über seine Anlageziele sowie die finanziellen Verhältnisse genau Bescheid zu wissen. Nur, wenn dies alles geklärt sei, dann könnten wir auch einen Anlagevorschlag erwarten. Nun, so weit wir das ohne Unterlagen können, geben wir Auskunft. Aber die Paragrafenreiterei nervt schon. Nur zu einer Unterschrift lassen wir uns nicht bewegen. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen der steuerlich günstige Vermögensübertrag und die Absicherung des Vermögens. Vorschlag: Wir könnten im Testament verfügen, dass im Falle unseres Ablebens vor Ablauf der Frist von acht Jahren aus der Erbmasse der dann noch zum Zielbetrag von 1 Mio. Euro fehlende Teil aufgefüllt wird. Oder wir könnten eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Prämie abschließen, die im Todesfall ausgezahlt würde. Um auf das Anlagevermögen von 500.000 EUR weiter Zugriff zu haben, könnte eine Bürgschaft mit einem Depot unterlegt werden, so dass kein Geld fließt und keine Steuer fällig wird. Das Patenkind würde aber einen Kredit für eine mögliche Praxis bekommen. Sollten wir eine Adoption in Erwägung ziehen, könnten 400.000 schenkungsteuerfrei übertragen werden. Der Rest würde mit Steuerklasse 1 (15%) bewertet. Diese Diskussion über Risikoklassen bringt die beiden zur Einschätzung, wir seien „vermehrt risikobereit“ und könnten damit variabel in den Risikoklassen 1-4 anlegen. In Zahlen ausgedrückt: zwischenzeitliche Verluste von bis zu 20% sind wir bereit hinzunehmen. Wichtig ist uns dabei, dass das Risiko zum Ende des Anlagezeitraums hin kontinuierlich abnimmt. Ansonsten nehmen die Berater mehr auf, als sie an Impulsen setzen. Was die Bank innerhalb der acht Jahre über die Vermögensverwaltung beizusteuern in der Lage wäre, erfahren wir nicht. So bleibt auch offen, was wir denn noch beisteuern müssten, um unser Anlageziel von 1 Mio. nach acht Jahren zu erreichen.

Die Überlegung, 5.000 Euro monatlich in einen Sparplan einzuzahlen, reißt uns nicht vom Hocker. Immerhin nimmt das Bankhaus von der Heydt am FUCHS Performance-Projekt von Dr. Jörg Richter und Verlag Fuchsbriefe mit einigem Erfolg und unter vollem Namen teil. Das ist lobenswert. Die Bank stellt sich direkt dem Wettbewerb.

Der Anlageprozess der Bank ist „top-down“ und zweistufig: Aus dem „Weltbild“, den globalen und fundamentalen Rahmenbedingungen, wird eine Anlagestrategie und -struktur abgeleitet. Das Vermögen soll dort investiert sein, wo es nachhaltig zufriedenstellende Erträge erwirtschaftet. Zudem sollen die Anlagen diversifiziert sein, um die Risiken zu begrenzen. Dann geht es darum, die Asset Allokation bestmöglich umzusetzen. Neben Direktanlagen in einzelnen Wertpapieren greift von der Heydt oft auf die nach Ansicht des Bankhauses besten Spezialisten für ein bestimmtes Thema oder eine Region zurück, indem sie in die von den ausgewählten Spezialisten gemanagten Fonds investieren. Die Standardkonditionen der Bank betragen bei einer ausgewogenen Vermögensstruktur und einem Anlagevolumen von 1 Mio. 1% p.a. Sämtliche Provisionen, die die Bank von dritter Seite erhält, werden an den Kunden ausgeschüttet. Das ist vorbildlich. Transaktionskosten und Depotgebühren werden entsprechend vom handelnden Institut bzw. der Depotbank dem Kundenkonto direkt belastet. Ein individuelles Konditionenangebot können uns die Berater zu diesem Zeitpunkt nicht unterbreiten. Sehr nett, aber vielleicht auch das Außergewöhnlichste an der Beratung ist die abschließende Einladung zum Galopprennen in München. Dort könnten wir einen der Gesellschafter kennen lernen.

Fazit: Weniger Opportunitäten – mehr Standard. So erleben wir das Bankhaus von der Heydt. Im Vergleich mit Wettbewerbern macht dieser Besuch nicht „Lust auf mehr“. Die fair bis günstig erscheinenden Standardkonditionen machen die fehlende Inspiration nicht wett. Und so schaltet unsere Qualifizierungsampel auf Rot.

Hinweis: Die erreichte Gesamtpunktezahl sowie den Vergleich mit rund 100 weiteren Anbietern lesen Sie im November in „TOPs 2016“.

Fakten:

(Angaben des Hauses, Stand: 31.12.2014)

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG Privatbankiers seit 1754
Widenmayerstraße 3
80538 München
www.bankhaus-vonderheydt.de

Gesellschafter: Dietrich von Boetticher 75%, Michael Schramm 25%

Zentrale Geschäftsfelder: Vermögensmanagement

Alleinstellungsmerkmal / Versprechen an den Kunden:

„Unser unternehmerischer Ansatz gepaart mit einer sehr persönlichen Betreuung. Unternehmerischer Ansatz: Die Gesellschafter der Bank sind an allen Club Deals, zu welchen wir unsere Kunden einladen, ebenfalls mit eigenem Vermögen beteiligt.“

verwaltete Kundenvermögen: 528 Mio. Euro

(Inklusive AuM der Tochtergesellschaft von der Heydt & Co. AG. Innerhalb der Unternehmensgruppe wurden die Portfoliomanagementaktivitäten in der von der Heydt & Co. AG konzentriert)

Kundenzahl: Nicht aussagekräftig, da die Integration der neuen Einheiten (Vermögensverwaltung und Family Office) erst vollständig in 2016 abgeschlossen sein wird.

Dienstleistungsangebot:

  • (ganzheitliche) Vermögensberatung
  • Vermögens-/wertpapierverwaltung (Depotmanagement) mit eigener Strategie
  • Family Office
  • Nachfolgeplanung
  • Immobilienberatung
  • Kunstberatung, Beratung zu Liebhabereien (einschl. Münzen, Briefmarken, ...)
Kommentar: Das Dienstleistungsspektrum umfasst:
  • das Vermögensmanagement mit klarem Schwerpunkt auf risikoadjustierte Investmentstrategien
  • exklusive Immobilieninvestments und Club Deals zur Vermittlung von Eigenkapital
  • die Beratung und Gestaltung bei Nachfolgeplanungen oder Stiftungsgründungen bis hin zu
  • innovativen Anlagelösungen zur Optimierung von persönlichen Sondersituationen sowie die
  • Verbriefung von Vermögenswerten über unsere KAG in Luxemburg.

Produkte in der Vermögensverwaltung: Aktien, Renten, Immobilien (offene Immobilienfonds), Mikrokredite, ETF.

Hauseigene Produkte: VV-Produkte: eigene Strategiefonds; Zielprodukte: bei Bedarf

Research:

Fremdresearch: Bloomberg, Ned Davis, Sentix, JP Morgan Eigenresearch: Wir betreiben Eigenresearch für alle Asset(unter)klassen insofern, als wir die relative Attraktivität der einzelnen Anlageklassen quantifizieren. Für die Auswahl innerhalb der Assetunterklassen greifen wir auf Partner zurück.

Standardkonditionen bei einer ausgewogenen Anlagestrategie und einem Volumen von:

  • 1,1 Mio. Euro: 1,00 % zzgl. MwSt.
  • 3,1 Mio. Euro: 0,75 % zzgl. MwSt.
  • 5,1 Mio. Euro: 0,45 % zzgl. MwSt.

Hinweis: Dieses Bankenporträt beruht auf den Eindrücken aus einem individuellen Erstberatungsgespräch, das ein zuvor geschulter Testkunde durchgeführt hat. Die wiedergegebenen Eindrücke wurden während des Gesprächs oder unmittelbar danach schriftlich protokolliert. Subjektive Wahrnehmungen lassen sich nicht ausschließen. Der Testkunde hat sich zur Neutralität gegenüber dem getesteten Institut verpflichtet. Die Bewertung wurde nach einem festen Schema vorgenommen, das die Private Banking Prüfinstanz erstellt hat. Es beruht auf der jahrelangen – wissenschaftlich untermauerten – Beschäftigung mit dem Thema Beratungsqualität im Private Banking durch die Private Banking Prüfinstanz, Dr. Richter | IQF und Ralf Vielhaber | Verlag FUCHSBRIEFE.

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