Mehrheit der Bankniederlassungen ohne aktuelle Kundenklagen
In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle befinden sich die Bankniederlassungen in einer gerichtsfreien Zone ohne gegenwärtige rechtliche Auseinandersetzungen. Einige Kommentare heben hervor, dass gegenwärtig kein Kundenverfahren anhängig ist, und folglich fehlen auch spezifische Angaben zu Anschuldigungen oder rechtlichen Vorwürfen.
Historische Rechtsstreitigkeiten
Nur eine kleine Minderheit berichtet von vergangenen rechtlichen Konfrontationen, die primär auf unzulängliche Investitionsberatungen zurückzuführen sind. In diesen seltenen Fällen ist von einem umsichtigen Bestreben nach außergerichtlichen Einigungen die Rede, während Urteile, wenn sie denn ergingen, zumeist vorteilhaft für die Bank ausfielen.
Gerichtliche Erfolgsquote
Wenige Einträge schildern von vereinzelten erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei denen Urteile vorwiegend zugunsten der Bank ausgingen. Der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz mitgeteilt wurden zwei Fälle mit zwei Parteien, bei denen es um Fehlberatung und Vermögensverwaltung geht, mit einem erstinstanzlichen Sieg für die Bank, obwohl die Prozesse noch andauern.
Folgende Vermögensverwalter wurden laufend dem Monitoring der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz unterwogen und gelten als vertrauenswürdig, ihre Vertrauensampeln steht auf Grün:
- ABN AMRO Bank N.V. german branch/Bethmann Bank
- Bank für Kirche und Caritas eG
- Braunschweiger Privatbank
- Dr. Kohlhase Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
- FiNet Asset Management GmbH
- Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft
- KIRIX Vermögensverwaltung AG
- Quintet Private Bank, Mervck Finck Privatbankiers