Titelmissbrauch: Selbsternannter Priester scheitert mit Revision
Das OLG Hamm hat die Revision eines Mannes abgelehnt, der wegen Missbrauchs von Titeln und Amtskleidung verurteilt wurde. Der Angeklagte, Gründer einer privaten Glaubensgemeinschaft, präsentierte sich auf Facebook in katholischer Amtstracht. Das Gericht entschied, dass die Kleidung der römisch-katholischen Kirche zum Verwechseln ähnlich sei und betonte den Schutz öffentlicher Glaubensgemeinschaften gemäß § 132a StGB.