Ein privates Handytelefonat auf dem Heimweg kostet den Versicherungsschutz. Das entschied jetzt das Sozialgericht in Frankfurt am Main. Eine 62-jährige Arbeitnehmerin übersah auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ein rotes Warnlicht eines unbeschrankten Bahnübergangs. Der Zug erfasst sie und verletzte sie schwer. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Kostenüberahme ab. Der Grund: Während ihres Fußmarsches hatte die Frau ihr Handy am Ohr und führte private Gespräche. Das Gericht kam zu der Überzeugung, das Unfallereignis sei überwiegend auf die Ablenkung durch das Telefonat zurückzuführen.
Urteil: SG vom 18.10.2018, Az.: S 8 U 207/16