Kunden sind durch Prämienvertrieb per se gefährdet
FUCHS | RICHTER PRÜFINSTANZ: Wie kommt es, dass MiFID II nach Ihrer Einschätzung so wenig zu besserer Kundenberatung und mehr Kundenzufriedenheit beträgt?
RA Jens Graf: Eine auf konkrete und gezählte Fälle gestützte Antwort, was einen Trend nach MiFID II betrifft, habe ich naturgemäß nicht. Allerdings erlaube ich mir die Einschätzung, dass die Zufriedenheit des Kunden wenig darüber aussagt, ob er tatsächlich eine seine Interessen wahrende Beratung