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Bußgeld
  • FUCHS-Briefe
  • Irrwitziges Urteil zur Überwachungspflicht von Spediteuren

Stichproben-Kontrollen sind notwendig

Ein Mann lehnt sich an einen LKW und hakt Dinge auf seiner Checkliste ab
Ein Mann lehnt sich an einen LKW und hakt Dinge auf seiner Checkliste ab. © hedgehog94 / stock.adobe.com
Das Amtsgericht Landstuhl in Rheinland-Pfalz hat ein Urteil gefällt, das bei so manchem Spediteur für Stirnrunzeln sorgen dürfte. Im Kern ging es darum, wie persönliche Sorgfaltspflichten zu gewährleisten sind, die vernünftig und sachgerecht in der Praxis delegiert wurden.
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