BFH ermöglicht rückwirkende Vollverschonung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine nachträgliche Option zur Vollverschonung von Betriebsvermögen im Einspruchsverfahren möglich ist. Dies bietet Steuerpflichtigen und Unternehmern die Chance auf eine günstigere steuerliche Behandlung. FUCHSBRIEFE zeigen, was dabei wichtig ist und worauf Sie achten sollten.