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Steuergestaltung
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  • Nachträgliche Vollverschonung von Betriebsvermögen im Einspruch möglich

BFH ermöglicht rückwirkende Vollverschonung

Bundesfinanzhof
© Marc Müller / dpa / picture alliance
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine nachträgliche Option zur Vollverschonung von Betriebsvermögen im Einspruchsverfahren möglich ist. Dies bietet Steuerpflichtigen und Unternehmern die Chance auf eine günstigere steuerliche Behandlung. FUCHSBRIEFE zeigen, was dabei wichtig ist und worauf Sie achten sollten.
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  • BFH klärt Buchwertübertragung: Den Vorbehaltsnießbrauch verstehen

BFH-Urteil zum Vorbehaltsnießbrauch

Bundesfinanzhof
© Marc Müller / dpa / picture alliance
Der Bundesfinanzhof klärt: Eine unentgeltliche Unternehmensübertragung zu Buchwerten ist möglich, aber Vorsicht beim Vorbehaltsnießbrauch! Bei einer solchen Übertragung behält der Übergeber Nutzungsrechte, was steuerliche Konsequenzen hat. FUCHSBRIEFE beleuchten das Urteil und zeigen, wie eine spätere unentgeltliche Übergabe mit einer steuerneutralen Buchwertübertragung möglich wird.
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  • KI bringt Herausforderungen für die Finanzverwaltung

Steuerbetrug mit KI

Symbolbild Künstliche Intelligenz.
© koldunova / Stock.adobe.com
Die neuen Fälschungsmöglichkeiten von Belegen durch KI stellen den Staat vor große Herausforderungen. Steuerzahler könnten fehlende Belege nachträglich erstellen oder sogar manipulieren, um Steuern zu sparen. Dies birgt das Risiko vieler kleiner Delikte, die den Fiskus teuer zu stehen kommen könnten, so Anwalt Daniel Graewe im Gespräch mit FUCHSBRIEFE. Aber der Staat ist nicht wehrlos.
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  • Erbschaftssteuer: Steuervergünstigungen und Bewertung von GmbH-Anteilen

Erbschaftssteuerliche Erleichterung bei GmbH-Anteilen

GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer, es gibt jedoch steuerliche Erleichterungen. Diese gelten nur, wenn der Erblasser mehr als 25% der Anteile besaß. Zudem stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung.
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  • Steuerliche Abzugsfähigkeit bei Erhaltungsrücklagen von Immobilien

Erhaltungsrücklagen: Wann sie als Werbungskosten gelten

Ein BFH-Urteil bestätigt: Ein Abzug von Erhaltungsrücklagen als Werbungskosten ist erst bei der tatsächlichen Verausgabung möglich. Denn das Recht wird bei Erhaltungsrücklagen anders ausgelegt als bei Vorschüssen für Betriebs- und Verwaltungskosten.
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  • Was ist von CDU und SPD in steuerlicher Hinsicht zu erwarten?

Steuer-Schnittmengen von Union und SPD

Die Union und SPD verhandeln über ihre Koalition. Dabei wird es wesentlich auch um Steuer- und Finanzfragen gehen. Etliche davon werden Unternehmer und Vermögende betreffen. FUCHSBRIEFE weisen auf die großen "Baustellen" hin.
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  • Steuerliche Behandlung von Preisgelder für wissenschaftliche Publikationen

Preisgeld für eigenständige Arbeit einkommenssteuerlich verbuchen

Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, wie Preisgelder zu versteuern sind. In diesem Fall erhielt der Kläger für seine Habilitationsschriften einen Wissenschaftspreis. Das Finanzamt ordnete das Einkommen der nicht-selbstständigen Arbeit zu, woraufhin der Wissenschaftler klagte.
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  • Versteigerungs- und Lagerkosten des Erbnachlasses sind abzugsfähig

Absetzbare Kosten für Erbengemeinschaften

Entsteht eine Erbengemeinschaft, kommen schnell Fragen auf, wer welchen Anteil bekommt und wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Je nach Fall steht zunächst die „Versilberung“, sprich die Veräußerung, des Erbnachlasses an. Der Bundesfinanzhof entschied nun, welche Kosten der Veräußerung erbschaftssteuerlich abgesetzt werden können.
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  • Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb

Sonderwunschleistungen grunderwerbssteuerpflichtig

Beim Erwerb eines Grundstücks, bei dem der Bau der Immobilie noch ansteht, ist es möglich, dass nachträglich noch Sonderwünsche angebracht werden. Stehen diese aber im direkten Zusammenhang zum Kauf, dann hat das Auswirkungen auf die Grunderwerbssteuer.
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  • Haltefrist von fünf Jahren beachten

Grunderwerbsteuer bei Vorrats-GmbH

Für die Gewährung eines Steuervorteils bei der Einbringung von Anteilen ini eine Vorrats-GmbH ist die Haltefrist entscheidend. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuelle Urteil bestätigt.
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  • Aktuelle steuerliche Erleichterungen bei Erbschaften einer GmbH

Erbschaftsteuer: Anteile korrekt bewerten

GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer. Es gibt jedoch steuerliche Erleichterungen. Diese gelten nur, wenn der Erblasser mehr als 25% der Anteile besaß. Zudem stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung.
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  • Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung

Fitnessstudio nur bedingt absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit Aufwendungen für die Durchführung von ärztlich verordnetem Funktionstraining in einem Fitnessstudio bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können. Die Entscheidung war nicht uneingeschränkt positiv für den Steuerpflichtigen.
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  • Werbungskosten für die Zweitausbildung optimieren

Teilzeit-Ausbildung spart Steuern

Werbungskosten, die bei einer Ausbildung entstehen, können steuerlich abgesetzt werden. Dabei gibt es Unterschiede, die zu beachten sind. Entscheidend ist das Pensum der Ausbildung.
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  • Erbschaftsteuergesetz beim Bundesverfassungsgericht

Änderungen bei der Erbschaftsteuer erwartet

Das Erbschaftsteuergesetz dürfte demnächst geändert werden. Diese Einschätzung teilen spezialisierte Anwälte gegenüber FUCHSBRIEFE. Aus dieser Perspektive erwachsen für Unternehmer und Vermögende Handlungsnotwendigkeiten und -möglichktien, wenn sie absehbare Steuernachteile vermeiden wollen.
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  • Fristen-Falle bei steuerlich begünstigten Grundstücksunternehmen

Gewerbeetragskürzung hängt an wenigen Stunden

Grundstücksunternehmen sind bei der Gewerbesteuer begünstigt. Diese Begünstigung hängt aber an wenigen Stunden. Wird eine Gesellschaft auch nur wenige Stunden zu früh verkauft, kann sie die erweiterte Gewerbeertragskürzung nicht in Anspruch genommen werden. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Sie achten sollten.
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  • Steuergestaltung in der Praxis

Steuern: Wegzug ins Ausland

Viele Unternehmer und Vermögende verlassen Deutschland - vor allem, um den Ruhestand im Ausland zu verbringen. Der Wegzug ins Ausland will aber gut vorbereitet sein. Denn es gibt viele Fallstricke, die ein solches Projekt schnell teuer machen können. Inzwischen kann jeder Wegzug Steuer auslösen. Welche Fragen Unternehmer und Vermögende im Blick behalten sollten, erklärt Pawel Blusz. Er ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei PONTES Tax & Law.
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  • Bei Steuerrückzahlungen für Entschädigungen kein ermäßigter Steuersatz

Entschädigung für Verdienstausfall ist steuerpflichtig

Eine Arbeitnehmerin, die für einen Verdienstausfall entschädigt wurde, erhielt den Betrag in zwei Tranchen. In diesem Fall müssen die Beträge aus den beiden Zahlungen versteuert werden. Es gibt keine Ermäßigungen.
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  • Bundesfinanzhof regelt Praxis für Sonderzahlungen neu

Firmenwagen: Neuregelung für Sonderzahlungen

Der Bundesfinanzhof hat die Praxis, wie Sonderzahlungen bei geleasten Autos behandelt werden, geändert. Sonderzahlungen müssen nun über die gesamte Laufzeit der Leasingperiode verteilt werden.
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  • Schenkungen der Gesellschaftsanteile sind keine Einkünfte

Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn

Wenn Unternehmensanteile an Mitarbeiter kostenlos übergeben werden, müssen einige Details beachtet werden. Ansonsten könnten sie als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gelten.
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  • Geringerer Nutzungsvorteil bei Aufwendungen

Steuerminderung bei Dienstwagen

Die private Nutzung eines Dienstwagens gilt als Teil des Arbeitslohns. Entsprechend muss dieser versteuert werden. Jedoch nur der geldwerte Vorteil, der mit der Nutzung des Dienstwagens einhergeht. Dieser zu versteuernde Betrag kann aber vermindert werden.
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