Gewerbeetragskürzung hängt an wenigen Stunden
Grundstücksunternehmen sind bei der Gewerbesteuer begünstigt. Diese Begünstigung hängt aber an wenigen Stunden. Wird eine Gesellschaft auch nur wenige Stunden zu früh verkauft, kann sie die erweiterte Gewerbeertragskürzung nicht in Anspruch genommen werden. FUCHSBRIEFE erklären, worauf Sie achten sollten.