BFH-Urteil: Auswirkungen auf Darlehenszinsen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
Ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und seiner vermögensverwaltenden Personengesellschaft wird steuerrechtlich nicht anerkannt, wenn der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist. Das bedeutet, dass gezahlte Darlehenszinsen nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Gleichzeitig müssen die Zinsen nicht als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Auswirkungen dieser Regelung.