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Ersatzteile
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Ersatzteile: Keine Pflicht zur Vorhaltung

Hersteller oder Importeur sind gegenüber dem Endverbraucher nicht verpflichtet, Ersatzteile für die gesamte Lebensdauer eines Produkts vorzuhalten. Eine Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen kann sich allerdings aus einer Garantieverpflichtung ergeben, so die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main 

Urteil 18.2.2019, Az.:13 U 186/17

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