Brexit: Sie haften als Limited Gesellschafter!
Wissen Sie, dass Sie bei einem harten Brexit Gefahr laufen, als Gesellschafter einer Limited mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht zu werden? Grundsätzlich müssen Limiteds mit deutschem Verwaltungssitz damit rechnen, ihre Rechtsform nach dem Brexit aberkannt zu bekommen. Aber: Nicht alle Varianten der britischen Ltd. sind betroffen – Stichwort: „Sitztheorie". Mit einer Verschmelzung könnte man ein Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Erkundigen Sie sich auf Seminaren oder bei Ihrer IHK nach solchen Spezialkonstrukten und den Folgen.