Auslegung einer Zusatzvereinbarung
Eine Lektion in Sachen Vertragstreue hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern einem Arbeitnehmer verpasst. Obwohl Betrieb und Beschäftigter sich bei den Zuschlägen in einer schriftlichen Verabredung verständigten, zog der Schichtarbeiter vor das Arbeitsgericht, um auch noch den letzten Cent herauszuholen.