Aufdringliche Eigenwerbung statt Information
Die HypoVereinsbank erklärt zunächst, dass sie nur nach telefonischem Erstkontakt weiterhelfen kann. Nach dem üblichen Hinweis der Stiftung, dass sie eine Vorauswahl auf Basis schriftlicher Ausarbeitungen treffen möchte, meldet sich ein Kollege des ersten Ansprechpartners mit einem etwas längeren Anschreiben zurück.
Darin verweist er zunächst auf die umfassende Stiftungsexpertise des Hauses. Mehr als 2.000 Stiftungsmandate hat die HVB in ihrer Historie. Das dabei erworbene umfassende Fachwissen habe zur Einrichtung der HVB Stiftungsakademie geführt, deren Vortragsreihen zu Themen der Geldanlage für Stiftungen informieren. Er legt der Weiss-Jänicke-Stiftung nahe, sich für diese anzumelden.
Nicht nur hauseigene Lösungen
Erst nachdem der Kunde sich durch dieses Stück Eigenwerbung gelesen hat, lässt die Bank die Katze aus dem Sack: Aus gesetzlichen Gründen sei die Erstellung eines Anlagevorschlags ohne Legitimierung des Kunden und ohne Einholung der gesetzlich geforderten Unterlagen samt Geeignetheitsprüfung nicht zulässig. Man werde die Stiftung aber gern mit dem oben genannten Know how unterstützen.