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Arbeitsverkürzung
  • FUCHS-Briefe
  • Reduzierte Arbeitszeit ist kein Urlaub

Arbeitszeitverkürzung statt Urlaub geht nicht

Urlaub ist in jeder Beziehung was Besonderes, das meinte das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor sechzig Jahren. Die Richter formulierten schon damals: „Das Interesse des Arbeitgebers sind gesunde und arbeitsfreudige Arbeiter". Diese Ideen verfolgen die Gerichte unverdrossen bis zum heutigen Tag.
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