Arbeitszeitverkürzung statt Urlaub geht nicht
Urlaub ist in jeder Beziehung was Besonderes, das meinte das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor sechzig Jahren. Die Richter formulierten schon damals: „Das Interesse des Arbeitgebers sind gesunde und arbeitsfreudige Arbeiter". Diese Ideen verfolgen die Gerichte unverdrossen bis zum heutigen Tag.