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Frühstück
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Es geht um die Wurst

Trocken Brot und Wasser sind kein vollwertiges Frühstück. Das hat jetzt auch die Finanzverwaltung gelernt - und einem Unternehmer bleibt eine satte Steuernachzahlung erspart. Ein paar Scheiben Wurst oder Käse wären dagegen teuer geworden.
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