Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1889
Steuerfreiheit für Frühstücksbrötchen

Es geht um die Wurst

Trocken Brot und Wasser sind kein vollwertiges Frühstück. Das hat jetzt auch die Finanzverwaltung gelernt - und einem Unternehmer bleibt eine satte Steuernachzahlung erspart. Ein paar Scheiben Wurst oder Käse wären dagegen teuer geworden.

Unternehmer, die ihrer Belegschaft etwas Gutes tun, wandeln steuerrechtlich auf schmalen Pfaden. Das musste gerade ein Softwareunternehmer feststellen.

In dem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ausgetragenen Rechtsstreit ging es praktisch um die Wurst. Der Softwareunternehmer stellte seiner 80-köpfigen Belegschaft und seinen Kunden jeden Morgen 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) plus Heißgetränke zur Verfügung. Das schmeckte dem Finanzamt gar nicht. Der Prüfer war der Meinung, dass der Brötchen-Service des Arbeitgebers als vollwertige Mahlzeit als Sachbezug mit 1,50 bis 1,57 Euro je Mitarbeiter und Arbeitstag zu versteuern ist. Geforderte Nachzahlung immerhin 30.000 Euro.

Der BFH kassierte den Versuch des Finanzamtes. Klare Ansage der Richter: Unbelegte Brötchen mit Kaffee oder Tee sind steuerrechtlich kein Frühstück. Für Arbeitgeber und -nehmer sind solche Zuwendungen deshalb steuerfrei. Aber aufgepasst: Sind dagegen Wurst und Käse mit im Angebot enthalten, dann handelt es sich um eine vollwertige Mahlzeit, die steuerpflichtig ist.

Urteil:

BFH-Urteil vom 3.7.2019, Az.: VI R 36/17.

 

Fazit:

Wenn Sie ihrer Belegschaft etwas Gutes tun, achten Sie unbedingt auf die Details. Steuerlich geht es manchmal um die Wurst.

 

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Devisen-Prognosen im Überblick

Markterwartungen 2025 – Dollar, Yen, Euro und die Zinsen

2025 bleibt geprägt von Widersprüchen: Während der US-Dollar von Trumps Politik gestützt wird, könnten Wachstumsrisiken ihn im Jahresverlauf schwächen. Der Euro hofft auf eine Erholung, und der Yen könnte von Japans Zentralbank profitieren. Was erwartet die Märkte bei Wechselkursen und Zinsen? Ein Blick auf die Prognosen führender Banken.
  • Fuchs plus
  • Der Länderblick in TOPS 2025

Wellen der Veränderung: Europas Private Banking im Wandel

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
In der Finanzwelt entstehen immer wieder „Qualitätswellen“, die den Markt beeinflussen. Während deutsche Institute in den Nuller-Jahren dominierten, erlebte das Private Banking in Österreich eine Renaissance. Mit dem Green Deal der EU gewannen nachhaltig orientierte Banken an Bedeutung. Aktuell zeichnet sich eine Neuorientierung ab: Ausländische Banken übernehmen Traditionsinstitute, und die Kundenbedürfnisse verändern sich. Welcher Finanzplatz leitet die nächste Innovationswelle ein?
  • US-Finanzriesen verlassen Klimabündnis

Rutschbahneffekt: Das Ende der Klimarettung

Die Klimarettung gerät immer mehr ins Wanken: Große US-Banken verlassen die Net-Zero Banking Alliance und setzen damit einen Dominoeffekt in Gang. Europas Banken könnten folgen, und Deutschlands Energiewende droht endgültig zu scheitern. Warum Klimaziele ins Abseits geraten und welche Rolle die öffentliche Meinung spielt – lesen Sie mehr.
Neueste Artikel
  • Im Fokus: Öl-Aktien

Neue Sanktionen treiben den Ölpreis

Neue Sanktionen gegen die russische Öl-Industrie treiben den Ölpreis kräftig an. In seinem Schlepptau ziehen auch die Kurse von Öl-Aktien an. FUCHS-Kapital hat den Sektor unter die Lupe genommen.
  • Fuchs plus
  • Beauty Contest 2025: Gies & Heimburger

Gies & Heimburger: Anders ausgerichtet

TOPS 2025 (Ruhestandsplanung) © Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Die Vermögensverwalter von Heimburger haben viel zu sagen. Insbesondere wenn es um den Investmentprozess geht, wird deutlich, dass die Banker über eine hohe Fachkompetenz verfügen. Allerdings stellt sich die Frage, welchen Kunden sie dabei im Blick haben.
  • Fuchs plus
  • Haftung für Reparaturen bei verliehenen Einbauküchen

Einbauküche: Reparatur ist Sache des Vermieters

Die Vermietung einer Einbauküche ist für den Vermieter nicht ohne Risiken. Insbesondere Elektrogeräte werden oft genutzt und gehen vermehrt kaputt. Dann kommt die Frage auf, wer für die Instandhaltung zahlt? Das Amtsgericht (AG) Besigheim klärte diesen Fall.
Zum Seitenanfang