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Ver­schärfte Auf­klär­ungspf­lichten für Immo­bi­li­en­ver­käufer

Mann sitzt vor dem Laptop mit Zettel in der Hand und fasst sich gegen die Stirn
Mann sitzt vor dem Laptop mit Zettel in der Hand und fasst sich gegen die Stirn. © Inside Creative House / Getty Images / iStock
Moderne Kommunikationsformen sind im Handel mit Immobilien inzwischen Alltag. Vor dem Kauf einer Immobilie lädt sich der potenzielle Käufer wichtige Informationen einfach aus der Cloud. An die Nutzung dieser Möglichkeit hat jetzt der Bundesgerichtshof Anforderungen gestellt.
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