Wo landen die Schulden?
Eine Darlehensgewährung mit Rangrücktritt wird häufig bei Darlehen der Gesellschafter an das Unternehmen praktiziert. Ziel ist u.a., dass das Darlehen insolvenzrechtlich nicht zu einer Überschuldung des Unternehmens als Darlehensnehmer führt. Doch Vorsicht: Bei der Formulierung kommt es entscheidend auf wenige Worte an.