Verlustverrechnung aus einer Eigenjagd mit Gewinnen aus Landwirtschaft
Bei so manchen Urteilen, die man aus dem Bereich des Steuerrechts liest, denkt man zunächst, das sei Jägerlatein. Doch Pächter einer Eigenjagd und eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, sollten dies BFH-Urteil durchaus ernst nehmen. Es kann zu ihrem Vorteil sein.