Verlustverrechnung aus einer Eigenjagd mit Gewinnen aus Landwirtschaft
Gute Nachrichten für Steuerzahler, die Pächter einer „Eigenjagd" sind. Ist dieser Eigenjagdbezirk flächenmäßig identisch mit dem Gebiet eines land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetriebs, dürfen Sie als Pächter Verluste aus der Jagd (Jagdpacht und Jagdsteuer) mit Ihren Einkünften aus der Landwirtschaft verrechnen.
Diesem Bezirk dürfen noch weitere Flächen angegliedert werden, ohne dass das steuerschädliche Folgen haben muss. Und zwar selbst dann, wenn diese nicht für die Jagd genutzt werden, sondern die Jagd überwiegend auf eigenbetrieblich genutzten Flächen ausgeübt wird.