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Kaufrechtsvermächtnis
  • FUCHS-Briefe
  • BFH ändert bisherige Rechtsprechung

Steuerfalle Kaufrechtsvermächtnis

Das vererben von Immobilien ist mit etlichen Steuerfallen gepflastert. Eine davon ist das Kaufrechtsvermächtnis. Der BFH änderte in diesem Zusammenhang auch gleich noch seine bisherige Rechtsprechung.
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