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Lohnnachweis
  • FUCHS-Briefe
  • Bis Mitte Februar muss Lohnnachweis an die Unfallversicherung übermittelt werden

Letztmalig doppelgleisig

Wir die Lohnsumme nicht bis zum 12.02.2018 and die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung übermittelt, so wird sie geschätzt. Letzmalig kann der Nachweis in Papier- oder Fax-Verfahren eingereicht werden.
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