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Luftfahrt-Bundesamt
  • FUCHS-Briefe
  • Untersagung des Sonderkontrollverfahrens für bestimmte Güter

Verboten: Schnellcheck Luftfracht!

Bestimmte Güter dürfen ab 1. Juli nicht mehr im vereinfachten Verfahren für Luftfracht durchgewunken werden. Unternehmen müssen ihre bewährte Transportkette komplett umstellen oder lange Wartezeiten beim Zoll in Kauf nehmen. Wir sagen Ihnen, welche Lösungen in Frage kommen.
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