BFH kippt Verordnung zum Sanierungserlass des BMF zu Altfällen
Das Bundesfinanzministerium kann nicht Verordnungen regeln, was dem Gesetzgeber vorbehalten ist. Sie sind laut BFH nichtig und dürfen nicht angewendet werden. Dies gilt für den Sanierungserlass – vielleicht auch für die Erbschaftsteuer