Rückzahlungsklauseln: Worauf Arbeitgeber achten müssen
Arbeitgeber aufgepasst: Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen präzise formuliert sein, sonst droht ein finanzielles Fiasko. Ein aktuelles Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern erklärt eine solche Klausel für unwirksam. FUCHSBRIEFE zeigen, worauf es ankommt.