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Überschusserzielungsabsicht
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  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wie Sie eine neue Prognoserechnung erzwingen

Wenn Sie für eine Gewerbeimmobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen wollen, muss auf 30 Jahre sichergestellt sein, dass die Einkünfte die Verluste übersteigen. Dafür nimmt das Finanzamt gegebenenfalls eine Prognoserechnung vor. Fällt sie negativ für Sie aus, lassen sich Verluste nicht mehr bei der Steuer absetzen. Sie können aber eine neue Prognoserechnung erzwingen.
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