Der Urlaub ist zwar heilig. Aber nicht, wenn es um eine Verdachtskündigung geht und Fristen zu beachten sind. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden.
Der Konsum von Drogen im Betrieb ist kein KO-Kriterium. Da nützt es auch nichts, wenn es sich beim Drogen-Sünder um einen eigentlich unkündbaren Betriebsrat handelt. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist es der Job des Betriebsrats zu überprüfen, ob sie berechtigt ist. Der kann aber diese Aufgabe nur erledigen, wenn er über die Details informiert ist. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main musste jetzt entscheiden, ob eine Kündigung ohne Begründung rechtens ist.
FUCHS-Briefe
Sparkassenangestellte findet Babynahrung statt Geld im Geldkoffer
Verdachtsmomente reichen nicht für eine Kündigung. Copyright: Picture Alliance
Eine Sparkassen-Mitarbeiterin nimmt einen Geldkoffer an, öffnet ihn und erklärt später, nur Waschmittel und Babynahrung darin gefunden zu haben. Klar: Da gibt es viele Fragen und Reaktionen. Dennoch: Der Arbeitgeber scheitert mit seiner Verdachtskündigung.