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Vollverschonung
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  • Nachträgliche Vollverschonung von Betriebsvermögen im Einspruch möglich

BFH ermöglicht rückwirkende Vollverschonung

Bundesfinanzhof
© Marc Müller / dpa / picture alliance
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine nachträgliche Option zur Vollverschonung von Betriebsvermögen im Einspruchsverfahren möglich ist. Dies bietet Steuerpflichtigen und Unternehmern die Chance auf eine günstigere steuerliche Behandlung. FUCHSBRIEFE zeigen, was dabei wichtig ist und worauf Sie achten sollten.
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Die Optionsfalle

Die Vollverschonungsmöglichkeit im Erbschaftsteuerrecht entwickelt sich durch die Rechtsprechung immer mehr zu einer Optionsfalle für Unternehmer.
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