Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3912
Unternehmen | Steuern

Die Optionsfalle

Die Vollverschonungsmöglichkeit im Erbschaftsteuerrecht entwickelt sich durch die Rechtsprechung immer mehr zu einer Optionsfalle für Unternehmer.
Die Vollverschonungsmöglichkeit im Erbschaftsteuerrecht entwickelt sich durch die Rechtsprechung immer mehr zu einer Optionsfalle für Unternehmer. Der „Lohn“ der Vollverschonungsoption ist zwar die vollständige Steuerfreiheit des verschenkten oder ererbten Vermögens. Andererseits sei nicht zu verkennen, dass die Risiken mit Ausübung der Vollverschonungsoption auch deutlich stiegen, meint dazu Jörg Stalleiken, Steuerfachanwalt und Erbschaftsspezialist bei Flick Gocke Schaumburg. Gefährlich wird es insbesondere dann, wenn ein Erbe (oder Beschenkter) mehrere betriebliche Einheiten (GmbH-, KG-Anteile) übernimmt. Ein vor dem Finanzgericht Münster verhandelter Fall macht das deutlich: Nach Auffassung der Finanzverwaltung kann der Erwerber den Antrag auf Vollverschonung im Erbfall insgesamt nur einheitlich für alle Einheiten des erworbenen begünstigten Vermögens stellen. Die Folgen sind erheblich und teuer. Für all jene betrieblichen Einheiten, die die Vollverschonungsvoraussetzungen erfüllen – also eine Verwaltungsvermögensquote von ≤10% haben – wird die volle Steuerbefreiung gewährt. Doch für alle anderen Einheiten, die die Vollverschonungsvoraussetzungen nicht erfüllen – die also eine Verwaltungsvermögensquote von ≥10% haben – wird überhaupt keine Verschonung mehr gewährt. Und zwar selbst dann, wenn bei isolierter Betrachtung der Erwerb dieser Einheiten im Rahmen der Regelverschonung (85% Steuerbefreiung) begünstigt wäre. Das hat das FG im Urteil vom 9.12.2013 (Az. 3 K 3969/11 Erb) voll bestätigt.

Fazit: Die Ausübung der Vollverschonungsoption sollte nur gewählt werden, wenn ganz sicher ist, dass alle betrieblichen Einheiten die Voraussetzungen dafür erfüllen, rät Stalleiken. Anderenfalls sei es ratsam, die Vollverschonungsoption nicht gleich zu erklären, sondern nachzuholen. Was für den Erbfall gilt, gelte für den Fall einer Schenkung ebenso.

Meist gelesene Artikel
  • Der Münchhausen aus dem Sauerland oder: Die Lüge als Staatsräson

Friedrich Merz spielt mit der Demokratie

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Lüge und Wortbruch sind in der Politik allgegenwärtig – Niccolò Machiavelli (1469–1527) hatte sie einst zum Handwerkszeug des cleveren Machtpolitikers erklärt. Doch was unterscheidet die Dreistigkeit eines Donald Trump von der „Weisheit“ eines Friedrich Merz? FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber wirft seinen Blick auf die „Kunst der politischen Täuschung“ in Deutschland. Er offenbart unbequeme Wahrheiten und wirft die Frage auf: Welche Lügen akzeptieren Wähler noch – und welche nicht mehr?
  • Fuchs plus
  • Klimaneutralität im Grundgesetz: Ein Blick in die Zukunft

Klimaschutz-Kritiker können zu Verfassungsfeinden werden

Die grundgesetzliche Festschreibung des Ziels "Klimaneutralität bis zum Jahr 2025" wird Wohlstand in erheblichem Ausmaß vernichten. Es wird eine Gesetzesgrundlage geschaffen, mit der zahlreiche wirtschaftliche Entscheidungen massiv beeinflusst und gesteuert werden. Außerdem besteht das Risiko, dass die Festschreibung im Grundgesetz zu großen Eingriffen in persönliche Freiheiten führen wird. FUCHSBRIEFE wagen einen Blick in die Zukunft.
  • Fuchs plus
  • Alarm am Anleihemarkt

Friedrich Merz kurbelt die Inflation an

Die EZB hat gestern ihr Bekenntnis zur Staatsfinanzierung abgelegt. Statt Vorsicht walten zu lassen, unterstützt sie den von Deutschland und Europa eingeschlagenen expansiven fiskalischen Kurs durch die Verbilligung des Geldes. Das kann nur eine Folge haben: anziehende Geldentwertung. Die Anleihenrenditen schießen bereits nach oben.
Neueste Artikel
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck der Bank für Kirche und Caritas eG

Bank für Kirche und Caritas eG: Die Vertrauensampel leuchtet auf Grün

Illustriert mit ChatGPT
Die Vertrauenswürdigkeit von Private Banking-Anbietern spielt eine essenzielle Rolle für die Sicherung fairer und dauerhafter Geschäftsbeziehungen. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz hat bei ihrem Monitoring der Bank für Kirche und Caritas eG, kurz BKC keine Hinweise auf unethisches Verhalten gefunden. Die dazugehörige Selbstauskunft basiert auf einem detaillierten Fragebogen. So hat die Bank auch in ihrer Selbstauskunft klare Strukturen dargelegt, vor allem im Umgang mit Beschwerden.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025: B. Metzler seel. Sohn & Co. in der Ausschreibung

Ehrlichkeit ist Trumpf

Erstellt mit ChatGPT und CANVA
Die Metzler-Gruppe möchte ein Bankhaus mit Eigensinn sein und plädiert im Private Banking für die Kunst der Einfachheit. Das zuvor genannte Geschäftsfeld des Instituts beinhaltet zum einen die Vermögensverwaltung und zum anderen die sogenannte Vermögenstreuhand. Als Mäzen und Förderer setzt sich Metzler überdies schon seit jeher für soziale und kulturelle Belange ein. Von diesen Erfahrungswerten profitieren auch Stiftungen. Aber passt das Metzler Private Banking zur Stiftung Denkmalpflege?
  • Fuchs plus
  • Bessere CO2-Bilanz mit HVO-Mischkraftstoff

Virtuell Bio-Diesel tanken

Viele Lkw könnten Bio-Diesel tanken und damit ihre CO2-Bilanz aufbessern. Allerdings gibt es noch nicht an vielen Zapfsäulen Bio-Diesel. Das will ein Unternehmen nun mit einem „Biofuel Swap“ ändern. FUCHSBRIEFE stellen das System vor.
Zum Seitenanfang