Weitreichende Schätzmöglichkeiten
Finanzbeamte haben bei Schätzungen viel Spielraum. Das Finanzgericht Düsseldorf hat ihn jetzt noch erweitert. Denn es erlaubte die Hinzuschätzung von durchschnittlichen Tageserlösen eines Gastronomiebetriebs mit Hilfe einzelner Kassenabschlussbelege, sog. Z-Bons, zulässig ist.