Wenn Urlaub zu Geld wird
Urlaub ist laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zur Erholung da. Daher darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter diese Zeit eigentlich auch nicht in Geld umwandeln. Aber es gibt Ausnahmen: Wird das Arbeitsverhältnis beendet und es gibt noch ungenutzte Ansprüche, sind diese in Geld auszuzahlen. Nur: Wie berechnen sich die abgegoltenen Urlaubtage?