Wenn Urlaub zu Geld wird
Wandeln Sie Urlaub in Entgelt um, müssen Sie bei der Berechnung auch alle Sachbezüge, die zum Arbeitsentgelt gehören, berücksichtigen. Das hat das Arbeitsgericht (AG) Stuttgart festgehalten. Und so berechnet sich die Abgeltung (nach Meinung der Richter):
- zunächst nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst (Basisstundenlohn), den ein Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubes erhalten hat.
- Variable Bestandteile wie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Nachtzuschläge und andere Sachleistungen kommen hinzu.
- Überstunden sind dagegen nicht zu berücksichtigen.
Fazit: Üblicherweise sind bei der Urlaubsumwandlung Basisstundenlohn, Lohnfortzahlung, anteilige Vermögenswirksame Leistung (Arbeitgeber Anteil), Nachtzuschlag und Fahrgeld (pauschal versteuert) zu berücksichtigen.
Urteil: AG Stuttgart vom 1.7.2020, Az.: 24 Ca 7542/19