Gehaltsauskunft alleine belegt keine Diskriminierung
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist kein Flop, aber ein Renner ist es auch nicht. Viele Unternehmen haben eine Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen inzwischen vorgenommen. Von den Arbeitnehmern wird der Auskunftsanspruch dagegen nur sehr zurückhaltend genutzt. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Gerichte Klagen nur mit spitzen Fingern anfassen.