Auch eine etwas andere Buchführung muss dem Finanzamt reichen
Müssen ausländische Firmen, die in Deutschland Steuern zahlen, den zusätzlichen Aufwand einer doppelten Buchführung betreiben? Nein, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) und begrenzte die Datensammelwut der Steuerverwaltung.