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Ehrenamt
  • FUCHS-Briefe
  • Lohnsteuer statt steuerlichen Freibeträgen

Wenn das Ehrenamt wie ein Hauptamt betrieben wird

Arbeitet ein Arbeitnehmer ehrenamtlich so, wie er es auch hauptamtlich im Unternehmen tun würde, erhält er keinen steuerlichen Freibetrag. Seine Arbeit wird dann vielmehr lohnsteuerlich abgerechnet.
  • Unterschiede bei ehrenamtlichen Richtern

Zeitentschädigung steuerfrei

Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sind teilweise jetzt zusätzlich steuerfrei.
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