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Familienheim
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Steuern sparen bei vererbten Familienheimen

Symbolbild Geld und Immobilien
Symbolbild Geld und Immobilien. © minicase / stock.adobe.com
Wer ein Familienheim erbt, kann sich von der Erbschaftssteuer befreien, wenn er dabei bestimmte Voraussetzungen einhält. Die sind allerdings sehr eng gefasst - doch es gibt auch Schlupflöcher, wie zwei aktuelle Fälle zeigen.
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  • Schnell ins Familienheim einziehen

Erbschaftsteuer sparen

Wenn Kinder im Erbfall zügig in das elterliche Familienheim einziehen, können sie Erbschaftsteuer sparen. Dabei hat der Bundesfinanzhof klare Vorstellungen, was „zügig" heißt. Und es gibt noch weitere Dinge zu beachten.
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