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  • Finanzamt schätzt Grundstückswert

Steuerzahler muss Gutachter bestellen

Das Modell eines Hauses steht auf mehreres 100-Euro-Banknoten
Modell eines Hauses auf einem Stapel aus Geldscheinen. © SusanneB / Getty Images / iStock
Wer mit der Schätzung des Wertes von Grundbesitz durch das Finanzamt nicht einverstanden ist, muss selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Nur dann kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar.
  • FUCHS-Briefe
  • Was ist mein Grundstück wert?

Aufpassen bei der Auswahl des Sachverständigen

Auch Sachverständige können Fehler machen, wenn sie den Wert eines Frundstücks ermitteln sollen. Leider muss aber erst einmal der Eigentümer gegenüber dem Finanzamt dafür geradestehen. Ärgerlich wird es, wenn der Sachverständige schlampig gearbeitet hat.
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  • Immobilien

Erbschaftssteuer senken

Sie können Erbschafts- und Schenkungssteuer senken, wenn Sie den vom Finanzamt ermittelten Verkehrswert einer Immobilie nicht einfach akzeptieren.
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