Steuerzahler muss Gutachter bestellen
Wer mit der Schätzung des Wertes von Grundbesitz durch das Finanzamt nicht einverstanden ist, muss selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Nur dann kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar.