Aufpassen bei der Auswahl des Sachverständigen
Auch Sachverständige können Fehler machen, wenn sie den Wert eines Frundstücks ermitteln sollen. Leider muss aber erst einmal der Eigentümer gegenüber dem Finanzamt dafür geradestehen. Ärgerlich wird es, wenn der Sachverständige schlampig gearbeitet hat.
Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks geeignet. Voraussetzung: Es muss unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften