Steuerzahler muss Gutachter bestellen
Wer mit der Schätzung des Wertes von Grundbesitz durch das Finanzamt nicht einverstanden ist, muss selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Nur dann kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar.
Um die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu berechnen, greift das Finanzamt in der Regel auf Schätzungen zurück. Fällt die Schätzung höher aus als der eigentliche Wert,