Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2484
Finanzamt schätzt Grundstückswert

Steuerzahler muss Gutachter bestellen

Modell eines Hauses auf einem Stapel aus Geldscheinen. © SusanneB / Getty Images / iStock
Wer mit der Schätzung des Wertes von Grundbesitz durch das Finanzamt nicht einverstanden ist, muss selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Nur dann kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar.

Um die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer auf Immobilien zu berechnen, greift das Finanzamt zum Teil auf Schätzungen zurück. Fällt die Schätzung höher aus als der eigentliche Wert, muss der Steuerzahler ein Gutachten beauftragen. Durchführen muss dieses der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Im Urteilsfall übertrug ein Mann seiner Lebensgefährtin das Gebäude in dem sie selbst wohnten. Das Gebäude war 1810 erbaut worden und in einem äußerst schlechten baulichen Zustand. Im Übertragungsvertrag war der Wert mit 4.000 Euro angegeben.

Finanzamt setzt Mindestwert an

Das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert jedoch auf 58.359 Euro fest. Zwar ermittelte es wegen des Gebäudebaujahres eine Alterswertminderung um 100%. Aber das Finanzamt setzte den Mindestwert von 30% an. Grund: Es bestand keine Abrissverpflichtung für das Gebäude.

Die Besitzerin klagte. Das Gebäude sei im Zustand einer Ruine und ihre Lage ließe es nicht zu, einen Gutachter zu bestellen. Diesen Einwand ließ der BGH nicht gelten. Es sei die Pflicht der Klägerin in dem Fall einen niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachzuweisen.

Fazit: Sind Sie mit der Wertschätzung aus dem Sachwertverfahren nicht einverstanden, dann müssen Sie ein Gutachten vorlegen. Das muss der örtlich zuständige Gutachterausschusses oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige machen.

Urteil: BFH, II R 26/20

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Verpackungen bieten Sparpotenzial

Innovationen der Verpackungsindustrie

Innovationen in der Verpackungsindustrie sind für viele Unternehmen interessant. Denn es geht um Materialeffizienz, Nachhaltigkeit und Produktschutz. Die besten Innovationen werden auf der interpack in Düsseldorf gekürt. FUCHSBRIEFE haben sich im Vorfeld schon umgesehen.
  • Fuchs plus
  • Die Zukunftsaussichten ändern sich mit der Altersstruktur

Demografischer Einfluss auf den Immobilienmarkt wächst

Die Preise für Immobilien steigen langsam wieder. Das ist kurzfristig ein gutes Signal. Doch wie viel Luft haben die Immobilienpreise nach oben und wie wirken sich die demografischen Veränderungen strukturell auf den Markt aus?
Zum Seitenanfang