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Hausrecht
  • FUCHS-Briefe
  • Hausverbote bedürfen keiner weiteren Begründung

Hausrecht ist eine starke Waffe

Firmen haben gegenüber Kunden oder Besuchern ein Hausrecht. Sie können frei entscheiden, wer die Geschäftsräume, das Ladenlokal betreten darf und wer nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Position der Inhaber von Hausrechten nochmals gestärkt.
  • FUCHS-Briefe
  • Verwalter von Eigentumswohnungen müssen aufpassen

Sanierung: Hausverwalter tragen das Risiko

Wird die beschlossene Sanierung am Gemeinschaftseigentum nicht erledigt, haften nicht die Eigentümer für die Folgeschäden am Sondereigentum. Aber wer muss die Zeche letztlich dann bezahlen?
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