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Kinderbetreungskosten
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  • Kinderbetreuungskosten in Trennungsfällen

BFH-Urteil: Wessen Haushalt zählt?

In Trennungsfällen entscheidet der Haushalt, in dem das Kind lebt, über die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass nur der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, die Kosten als Sonderausgaben abziehen kann. Auch wenn dies unvorteilhaft erscheint, ist die Regelung verfassungskonform.
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  • Finanzamt und BFH verweigern Vater Sonderausgabenabzug

Steuerabzug der Kinderbetreuungskosten kennt Bedingungen

Kinder spielen mit Knete
Kindergarten. © Africa Studio / stock.adobe.com
Ein Fall der in der Praxis häufig vorkommt: Ein Elternpaar ist geschieden, das Kind wohnt bei der Mutter, der Vater zahlt Unterhalt. Die Kinderbetreuungskosten möchte er gern von der Steuer absetzen - schließlich zahlt er dafür (teilweise). Doch so einfach ist es nicht, bestätigt auch der Bundesfinanzhof.
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  • Kinderbetreuungskosten richtig ansetzen

Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen

Kinder spielen mit Knete
Kinder spielen mit Knete. © Africa Studio / stock.adobe.com
Kinderbetreuungskosten für die Kita gehen oftmals richtig ins Geld. Darum lohnt es sich, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Allerdings müssen Steuerpflichtige dabei auch Arbeitgeberzuschüsse berücksichtigen.
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Eingeschränkt absetzbar

Kinderbetreuungskosten der Jahre 2006 bis 2011 können Sie steuerlich nur bei damaliger Erwerbstätigkeit beider Eltern geltend machen.
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