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Finanzamt und BFH verweigern Vater Sonderausgabenabzug

Steuerabzug der Kinderbetreuungskosten kennt Bedingungen

Kindergarten. © Africa Studio / stock.adobe.com
Ein Fall der in der Praxis häufig vorkommt: Ein Elternpaar ist geschieden, das Kind wohnt bei der Mutter, der Vater zahlt Unterhalt. Die Kinderbetreuungskosten möchte er gern von der Steuer absetzen - schließlich zahlt er dafür (teilweise). Doch so einfach ist es nicht, bestätigt auch der Bundesfinanzhof.
Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahre sind zu zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je begünstigtem Kind, als Sonderausgaben abziehbar. Di
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